H 178 – Hornissen in Winnweiler


Einsatz-Nummer:H 178
Datum:22.08.2018
Alarmierung:15:50
Einsatzende:16:33
Einsatz-Stichwort:Insekten

In einem alten, auf öffentlichen Gelände stehenden Baum hatten sich Hornissen ein Nest eingerichtet.

Eine in der nähe wohnende Allergikerin fragte bei der Verbandsgemeinde Winnweiler um Möglichkeiten an, einer möglichen Gefährdung zu begegnen.

Wespen stehen unter Naturschutz, Hornissen sogar unter besonderen Schutz. Sie dürfen nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion-Süd) von Fachleuten umgesiedelt werden. Ein Antrag dafür muss direkt bei dieser Behörde gestellt werden.

Die Notrufende wurde jedoch durch eine geschulte Einsatzkraft der Feuerwehr über die o.g. Regularien und insbesondere über die Eigenschaften der Hornissen aufgeklärt und wie man möglichen Gefahren begegnet.

Sie war dadurch sichtlich beruhigt.

INFO ZU HORNISSEN UND WESPEN:
Hornissen sind grundsätzlich ruhiger und gutmütiger als Wespen. Ihr Gift und die injizierte Giftmenge bei einem Stich entspricht dem der Wespe (Hornissen sind grundsätzlich eine große Wespensorte). Es ist ein absolut falscher Glaube dass der Stich einer Hornisse gefährlicher als der der Wespe ist.

Hornissen jagen grundsätzlich Schädlingsinsekten und sind somit sehr nützlich.

Ihre Nester geben sie im Herbst auf. Die Geschlechtstiere fliegen aus, während die Arbeiterinnen absterben.
Weder Hornissen noch Wespen kehren zu einem genutzten Nest zurück.

Auch ist die Aufenthaltswahrscheinlichkeit eines Tieres in einigen Metern Abstand zu einem Flugloch nahezu identisch mit der in mehreren Kilometer Entfernung.

Lästig werden Wespen in der Regel gegen Herbst hin, wenn sie für ihre Brut zuckerreiche Nahrung suchen. Dies tun jedoch auch nur i.d.R. nur zwei heimische Wespenarten, zu denen die Hornisse nicht zählt.


Symbolfoto: rp-online.de